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Rechtliche Aspekte bei der Einstellung internationaler Pflegekräfte: Ein Leitfaden für Arbeitgeber


Die Rekrutierung internationaler Pflegekräfte ist eine vielversprechende Lösung für den Fachkräftemangel in Deutschland. Allerdings sehen sich viele Pflegeeinrichtungen mit komplexen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Eine fehlerhafte Umsetzung kann nicht nur Verzögerungen, sondern auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Arbeitgeber beachten müssen, um den Prozess rechtssicher und effizient zu gestalten.



1. Visum und Aufenthaltsgenehmigung


Internationale Pflegekräfte benötigen ein Visum, das ihre Beschäftigung in Deutschland erlaubt.


Die gängigsten Optionen sind:

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG): Erleichtert den Zugang für qualifizierte Pflegekräfte aus Drittstaaten, wenn eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses festgestellt wurde.

  • Blaue Karte EU: Für hochqualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und einem bestimmten Mindesteinkommen.

  • Anerkennungspartnerschaft: Seit 2024 möglich: Pflegekräfte mit teilweiser Anerkennung können mit einem befristeten Visum nach Deutschland einreisen und ihre Qualifikation berufsbegleitend anerkennen lassen.


Wichtig ist die enge Abstimmung mit der Ausländerbehörde und dem zukünftigen Arbeitgeber, da fehlende Unterlagen oder fehlerhafte Anträge den gesamten Prozess verzögern können.


2. Berufsanerkennung und Qualifikationsprüfung


Ohne eine offizielle Anerkennung ihrer Ausbildung dürfen ausländische Pflegekräfte nicht als examinierte Pflegefachkräfte arbeiten.


Der Prozess umfasst:

  • Prüfung der ausländischen Abschlüsse durch die zuständige Anerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

  • Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.

  • Bei nicht vollständiger Anerkennung: Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung oder Kenntnisprüfung zur Erlangung der Gleichwertigkeit.


Die Dauer dieses Verfahrens kann stark variieren – von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten – abhängig von Herkunftsland, Dokumentenlage und Arbeitsbelastung der Behörden.


3. Arbeitsvertrag und Tarife


Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitsverträge den deutschen Arbeitsgesetzen und Tarifvereinbarungen entsprechen.


Dazu gehören:

  • Faire Bezahlung gemäß Tarifvertrag oder branchenüblichen Standards (z. B. TVöD oder AVR).

  • Klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Probezeit, Kündigungsfristen und Sozialleistungen.

  • Transparenz bei Zusatzleistungen wie Unterkunft, Fahrtkosten oder Sprachförderung.


Es empfiehlt sich, die Verträge zweisprachig aufzusetzen und im Vorfeld durch Fachanwälte prüfen zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.


4. Integrationsmaßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers


Der rechtliche Rahmen endet nicht mit der Visumerteilung oder dem Arbeitsvertrag. Arbeitgeber tragen Verantwortung für die Integration:


  • Sprachförderprogramme: Berufsbegleitende Sprachkurse unterstützen eine schnelle Eingliederung.

  • Interkulturelle Schulungen: Helfen Konflikte zu vermeiden und das Team zu sensibilisieren.

  • Wohnungssuche und Verwaltung: Unterstützung bei der Anmeldung, Kontoeröffnung, Krankenversicherung und Orientierung im Alltag ist oft entscheidend für eine erfolgreiche Integration.


Fazit

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein essenzieller Bestandteil einer erfolgreichen und nachhaltigen Personalgewinnung. Arbeitgeber, die frühzeitig professionell begleitet werden, sparen nicht nur Zeit und Geld, sondern gewinnen auch langfristig motivierte Fachkräfte.


Wie Joscocare Deutschland hilft: 

Wir begleiten Arbeitgeber durch den gesamten Prozess – von der Rekrutierung über die Anerkennung bis hin zur Integration – und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Mit unserer Expertise minimieren wir bürokratische Hürden und ermöglichen eine reibungslose Einstellung internationaler Pflegekräfte.


Unsere Erfahrung basiert auf über 12 Jahren erfolgreicher Vermittlungsarbeit in Großbritannien. Joscocare UK hat unzählige Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit qualifiziertem Pflegepersonal versorgt – stets mit einem bewährten End-to-End-Service. Dieses erprobte Modell übertragen wir nun auf den deutschen Markt und bieten damit höchste Qualität und rechtliche Sicherheit aus einer Hand.


 
 
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